Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1. Vertragsbeziehung, Geltungsbereich

Reisebuero BETZ travel service, im Nachfolgenden BETZ travel service genannt, ist Vermittler der der IATA angeschlossenen Fluggesellschaften und anderer Non-IATA-Airlines. BETZ travel service vermittelt Beförderungsleistungen für Passagiere im Namen der Fluggesellschaften und stellt das Verkehrsdokument für die Flugpassage zur Verfügung. Für den Vertrag über die Flugpassage gelten die jeweiligen Flugtarife und Transportbedingungen der Fluggesellschaften, insbesondere deren allgemeine und besondere Beförderungsbedingungen sowie die Beschlüsse und Regeln der IATA. Ergänzend gelten diese Bedingungen für die Verträge, die BETZ travel service in fremden Namen schließt, sowie zwischen BETZ travel service und dem Vertragspartner und zwar für alle auch zukünftigen Verträge. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. BETZ travel service schließt Verträge nur unter Einbeziehung ihrer eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote von BETZ travel service sind freibleibend und unverbindlich. Eine Reiseanmeldung / Vertrag wird mit dem Zugang bei uns für den Vertragspartner verbindlich. Das gilt auch für telefonische Anmeldungen. Für BETZ travel service wird der Reisevertrag verbindlich, wenn der Antrag des Vertragspartners schriftlich bestätigt wird oder BETZ travel service mit der Ausführung begonnen hat.

 

2. Leistungszeitpunkt, Zurückbehaltungsrecht

BETZ travel service stellt das Verkehrsdokument für die Flugpassage erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes zur Verfügung. BETZ travel service versendet das Verkehrsdokument an den Vertragspartner per Post. Soweit der Versand auf anderem als dem Postwege oder an einen anderen Empfänger als den Vertragspartner erfolgt, so sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten an BETZ travel service zu zahlen. Hierzu zählen insbesondere Kurierdienste, die Gebühren der Fluggesellschaften für die Hinterlegung des Verkehrsdokuments am Flughafen, sowie Expressfrachtpauschale von EUR 13,00 je Sendung bei Ausstellung des Verkehrsdokuments weniger als 8 Tage vor dem Abflugtermin. Im Falle von Zahlungsverzug des Vertragspartners, kann BETZ travel service alle Verkehrsdokumente zurückhalten.

 

3. Zahlungsbedingungen

Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist vom Vertragspartner so rechtzeitig zu zahlen, daß es BETZ travel service 14 Arbeitstage vor dem ersten Abflug zur Verfügung steht. Soweit der Vertrag weniger als 14 Arbeitstage vor dem Abflug abgeschlossen wird, ist es sofort fällig. Nach Zahlungseingang erfolgt die Auslieferung der Reiseunterlagen. Bei verspätetem Zahlungseingang verzögert sich die Auslieferung der Unterlagen entsprechend. Scheck zahlungen werden nur bis 14 Arbeitstage vor Reisebeginn akzeptiert. Nach dieser Frist benötigen wir eine bankbestätigte Überweisung oder ein Blitzgiro. Auf Wunsch können Sie auch an unserem Lastschriftverfahren teilnehmen. Sollte die Buchung weniger als 8 Werktage vor Abflug vorgenommen werden, wird eine Expressgebühr von EUR 10,-- berechnet. Dies gilt ebenso für Buchungen, deren Bezahlung später als 8 Werktage vor Abflug auf unserem Konto eingeht.

 

4. Verzug, Aufrechnungsrecht

Bei Zahlungsverzug ist der Verzugsschaden von BETZ travel service zu ersetzen, mindestens jedoch ein Verzugszins in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht kann der Vertragspartner gegenüber BETZ travel service nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

 

5. Stornokosten/Umbuchungsgebühren

Die Höhe der Stornokosten/Umbuchungsgebühren ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung. Andernfalls gelten die Storno/Umbuchungstarife der Fluggesellschaften.

 

6. Preisanpassung

BETZ travel service kann das vereinbarte Entgelt anpassen, soweit die Fluggesellschaft ihre Tarife anpaßt. Soweit die Fluggesellschaft BETZ travel service eine Frist einräumt für die Ausstellung/Ticketing von Verkehrsdokumenten für bereits gebuchte Flugpassagen, wird BETZ travel service den Vertragspartner hiervon unterrichten und ihm Gelegenheit bieten, gegen vorherige Zahlung des Entgeltes das Verkehrsdokument noch zu den bisherigen Bedingungen ausstellen zu lassen.

 

7. Haftung, Schadenersatz

Soweit BETZ travel service selbst verpflichtet ist, haftet BETZ travel service für die Erfüllung zugesicherter Eigenschaften und von Kardinalpflichten und die Folgen von Leistungsverzug und Unmöglichkeit. Darüber hinaus haftet BETZ travel service gleich, ob aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es handelt sich um die Schädigung von Gesundheit und Leben. Jegliche Haftung für Mitarbeiter der BETZ travel service und für diese handelnde Dritte ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe der Gesamtvergütung aus dem Vertrage.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Alle Verpflichtungen aus den mit BETZ travel service geschlossenen Verträgen sind in den Geschäftsräumen von BETZ travel service zu erfüllen. Mit dem Versand des Verkehrsdokuments geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Wir empfehlen deshalb den Postversand per Einschreiben gegen eine Gebühr von z.Zt. ca. EUR 4,-.  Gerichtsstand für beide Parteien ist Mettmann. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9. Schriftformklausel

Mündliche Erklärungen von Mitarbeitern von BETZ travel service und für BETZ travel service handelnden Dritten sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt insbesondere für Erklärungen von Mitarbeitern von BETZ travel service

Alle Rechte vorbehalten.

 

Reise- und Buchungsbedingungen

 

 

Informations- und Prospektanforderungen

BETZ travel service, eMail:

Kritik und Anregungen zu dieser Website bitte an: Webmaster@betztravel.de

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen