| Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
1.
Vertragsbeziehung, Geltungsbereich
Reisebuero
BETZ travel service, im Nachfolgenden BETZ travel service
genannt, ist Vermittler der der IATA angeschlossenen
Fluggesellschaften und anderer Non-IATA-Airlines. BETZ travel service
vermittelt Beförderungsleistungen für Passagiere im Namen
der Fluggesellschaften und stellt das Verkehrsdokument für
die Flugpassage zur Verfügung. Für den Vertrag über die
Flugpassage gelten die jeweiligen Flugtarife und
Transportbedingungen der Fluggesellschaften, insbesondere
deren allgemeine und besondere Beförderungsbedingungen sowie
die Beschlüsse und Regeln der IATA. Ergänzend gelten diese
Bedingungen für die Verträge, die BETZ travel service in
fremden Namen schließt, sowie zwischen BETZ travel service
und dem Vertragspartner und zwar für alle auch zukünftigen
Verträge. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. BETZ travel service
schließt Verträge nur unter Einbeziehung ihrer eigenen
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote von BETZ travel service
sind freibleibend und unverbindlich. Eine Reiseanmeldung /
Vertrag wird mit dem Zugang bei uns für den Vertragspartner
verbindlich. Das gilt auch für telefonische Anmeldungen. Für
BETZ travel service wird der Reisevertrag verbindlich, wenn
der Antrag des Vertragspartners schriftlich bestätigt wird
oder BETZ travel service mit der Ausführung begonnen hat.
2.
Leistungszeitpunkt, Zurückbehaltungsrecht
BETZ travel service stellt
das Verkehrsdokument für die Flugpassage erst nach vollständiger
Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes zur Verfügung. BETZ travel
service versendet
das Verkehrsdokument an den Vertragspartner per Post. Soweit
der Versand auf anderem als dem Postwege oder an einen anderen
Empfänger als den Vertragspartner erfolgt, so sind die
hierdurch entstehenden Mehrkosten an BETZ travel service zu
zahlen. Hierzu zählen insbesondere Kurierdienste, die Gebühren
der Fluggesellschaften für die Hinterlegung des
Verkehrsdokuments am Flughafen, sowie Expressfrachtpauschale
von EUR 13,00 je Sendung bei Ausstellung des Verkehrsdokuments
weniger als 8 Tage vor dem Abflugtermin. Im Falle von
Zahlungsverzug des Vertragspartners, kann BETZ travel service
alle Verkehrsdokumente zurückhalten.
3.
Zahlungsbedingungen
Das vertraglich
vereinbarte Entgelt ist vom Vertragspartner so rechtzeitig
zu zahlen, daß es BETZ travel service 14 Arbeitstage vor
dem ersten Abflug zur Verfügung steht. Soweit der Vertrag
weniger als 14 Arbeitstage vor dem Abflug abgeschlossen
wird, ist es sofort fällig. Nach Zahlungseingang erfolgt
die Auslieferung der Reiseunterlagen. Bei verspätetem
Zahlungseingang verzögert sich die Auslieferung der
Unterlagen entsprechend. Scheck zahlungen werden nur bis 14
Arbeitstage vor Reisebeginn akzeptiert. Nach dieser Frist
benötigen wir eine bankbestätigte Überweisung oder ein
Blitzgiro. Auf Wunsch können Sie auch an unserem
Lastschriftverfahren teilnehmen. Sollte die Buchung weniger als 8 Werktage vor
Abflug vorgenommen werden, wird eine Expressgebühr von EUR
10,-- berechnet. Dies gilt ebenso für Buchungen, deren
Bezahlung später als 8 Werktage vor Abflug auf unserem
Konto eingeht.
4. Verzug,
Aufrechnungsrecht
Bei Zahlungsverzug ist der
Verzugsschaden von BETZ travel service zu ersetzen,
mindestens jedoch ein Verzugszins in Höhe von 6 % über dem
jeweiligen Diskontsatz zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht kann
der Vertragspartner gegenüber BETZ travel service nur
geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig,
rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
5.
Stornokosten/Umbuchungsgebühren
Die Höhe der
Stornokosten/Umbuchungsgebühren ergeben sich aus der
Buchungsbestätigung/Rechnung. Andernfalls gelten die
Storno/Umbuchungstarife der Fluggesellschaften.
6. Preisanpassung
BETZ travel service kann
das vereinbarte Entgelt anpassen, soweit die
Fluggesellschaft ihre Tarife anpaßt. Soweit die
Fluggesellschaft BETZ travel service eine Frist einräumt für
die Ausstellung/Ticketing von Verkehrsdokumenten für
bereits gebuchte Flugpassagen, wird BETZ travel service den
Vertragspartner hiervon unterrichten und ihm Gelegenheit
bieten, gegen vorherige Zahlung des Entgeltes das
Verkehrsdokument noch zu den bisherigen Bedingungen
ausstellen zu lassen.
7. Haftung,
Schadenersatz
Soweit BETZ travel service
selbst verpflichtet ist, haftet BETZ travel service für die
Erfüllung zugesicherter Eigenschaften und von
Kardinalpflichten und die Folgen von Leistungsverzug und Unmöglichkeit.
Darüber hinaus haftet BETZ travel service gleich, ob
aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche nur für
vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, es
sei denn, es handelt sich um die Schädigung von Gesundheit
und Leben. Jegliche Haftung für Mitarbeiter der BETZ travel service
und für diese handelnde Dritte ist begrenzt auf einen
Betrag in Höhe der Gesamtvergütung aus dem Vertrage.
8. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Rechtswahl
Alle Verpflichtungen aus
den mit BETZ travel service geschlossenen Verträgen sind in
den Geschäftsräumen von BETZ travel service zu erfüllen.
Mit dem Versand des Verkehrsdokuments geht die Gefahr auf
den Vertragspartner über. Wir empfehlen deshalb den
Postversand per Einschreiben gegen eine Gebühr von z.Zt.
ca. EUR 4,-. Gerichtsstand für beide Parteien ist Mettmann.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
9.
Schriftformklausel
Mündliche Erklärungen
von Mitarbeitern von BETZ travel service und für BETZ travel service
handelnden Dritten sind unwirksam, sofern sie nicht
schriftlich bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen
von Verträgen bedürfen der Schriftform und müssen als
solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt
insbesondere für Erklärungen von Mitarbeitern von BETZ travel service
Alle Rechte vorbehalten.
|