REISE- UND BUCHUNGSBEDINGUNGEN

gültig ab 01.01.99

Die  Firma BETZ travel service tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Fährpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter Reisen auf.

I. Vertragsinhalt

Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung wie z. B. Hotelaufenthalte, Mietwagen, zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Müssen bei einer Reise Bausteine angefragt werden, so wird die Buchungsanfrage bei Bestätigung des/der angfragten Elemente automatisch zur Festbuchung.

Die Annahme durch uns kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen.

Unsere vertraglich Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.

II. HAFTUNG VON BETZ TRAVEL SERVICE ALS VERMITTLER

Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von BETZ travel service gegenüber dem Reisenden dar.

Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

III. UMBUCHUNG/RÜCKTRITT

Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Fall von Rücktritt und Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen Neuabschluß entstehen ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, daß wir oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.

IV. SONDER- UND CHARTERFLÜGE

Sonder- und Charterflüge sind von BETZ travel service vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten folgende besonderen Bedingungen:

1. Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur über BETZ travel service möglich.

2. Bei allen Sonder- und Charterflügen müssen Rück- und Weiterflüge vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Flugdatum bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung.

3. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich.

4. Für den Rücktritt von einem Sonder- oder Charterflug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaften bzw. des Veranstalters. Die Rücktrittsgebühren können bei bestimmten Sondertarifen bis zu 100% des Flugpreises betragen. BETZ travel service kann jedoch für die Bearbeitung der Buchung und des Rücktritts sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt die folgenden pauschalen Rücktrittsgebühren geltend machen:

bis 45 Tage vor Abflug  EUR 15

bis 30 Tage vor Abflug EUR 25

ab 29 Tage vor Abflug EUR 50

Bei Flügen unter EUR 200,- betragen die pauschalen Rücktrittskosten:

bis 45 Tage vor Abflug EUR 15

ab 45 Tage vor Abflug EUR 20

Nach Ausstellung des Flugscheines betragen die Rücktrittsbearbeitungskosten  unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt EUR 50 bzw. EUR 30 bei Flugpreisen unter EUR 200

Die pauschalen Rücktrittsgebühren gelten das entgangene Vermittlungsentgelt und die entstandenen Aufwendungen von BETZ travel service ab. BETZ travel service stellt den Teilnehmer im Verhältnis zu Leistungsträger von dessen Forderungen aufgrund des Rücktritts vom Vertrag frei.

Alle pauschalen Rücktrittsgebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens aufgrund seines Rücktritts unbenommen.

5. Als angemessen Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen werden bei Stornierung von reinen Hotelleistungen folgende Rücktrittsgebühren festgelegt:

bis zum 30. Tag vor Abreise 10%

bis zum 15. Tag vor Abreise 25%

bis zum 8. Tag vor Abreise 45%

ab dem 7. Tag vor Abreise 60%

ab dem Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 75% pro Person des jeweiligen Reisepreises.

6. Preisänderungen

BETZ travel service ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von BETZ travel service bzw. der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z. B. Flughafensicherheits- und Landegebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

Der Flugpreis darf nur  in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. BETZ travel service ist verpflichtet, dem Teilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren.

BETZ travel service hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen.

Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich erklärt werden.

V. ZAHLUNG

1. Bei allen von BETZ travel service vermittelten Reisen und Reiseleistungen muß die Zahlung vor Reiseantritt bei Aushändigung bzw. Erhalt der Reiseunterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung der Reise kann die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden.

2. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich ist und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung jeweils gesondert angegeben.

3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

4. Die Versandkosten trägt der Rechnungsempfänger.

VI. VERSICHERUNGEN

Wir empfehlen den Abschluss eines Reiseschutz-Paketes insbesondere einer Reise-Rücktrittskosten- und/oder Ersatzreiseversicherung, welche online auf der Website http://www.betztravel.de abgeschlossen werden kann.

VII. AUSKÜNFTE ÜBER PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

1. Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden gehen wir davon aus, daß der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Teilnehmer mitgeteilt wird. 

2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmung durch die Behörden besteht. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich zeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Weitere Informationen für deutsche Staatsbürger finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (s. auch http://www.betztravel.de/links.htm )

VIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Für Schäden im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir unbeschränkt bis zur Höhe des Preises der vermittelten Leistung. Für darüber hinausgehende Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IX. ABTRETUNGSVERBOT

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen BETZ travel service an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.